Übersicht einiger Prüfpflichten

Achtung! Prüfintervalle können durch behördliche Bescheide abgeändert werden.

Elektrobefund

 

Elektrische Anlagen müssen wiederkehrend nach der ÖVE-E 8001 überprüft werden lassen. Die Zeitabstände der wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen betragen längstens 5 Jahre. In Versicherungen, Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist, längstens 10 Jahre.

 

Gasbefund

 

Gasgeräte mit mehr als 30 kW müssen jährlich geprüft werden lassen (Arbeitnehmerschutz). Die Überprüfung beinhaltet die Funktion des Gerätes sowie die Dichtheitsüberprüfung der Leitungen.

Für Gasanlagen ist, wenn es gesetzliche Bestimmungen bzw. behördliche Bescheide nicht anderes vorsehen, ein Prüfungsintervall innerhalb von 12 Jahren vorgesehen.

Bei Gasgeräten hat die Wartung in dem vom Hersteller angegebenen Intervallen zu erfolgen, andernfalls wird mit einem Wartungsintervall

von 2 Jahren zu rechnen sein.

 

Feuerlöscher und Brandmeldeanlage

 

Die Prüfung der Löschgeräte hat alle 2 Jahre, die Prüfung einer Brandmeldeanlagen einmal jährlich

zu erfolgen.

 

Klima- und Lüftungsanlagen

 

Klima- oder Lüftungsanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

 

Sicherheitsbeleuchtung

 

Die Sicherheitsbeleuchtung muss monatlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden (außer bei selbstprüfenden Anlagen). Diese ist zu dokumentieren und muss mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. Eine komplette Prüfung der Anlage muss einmal jährlich(längstens 15 Monate nach der letzten Prüfung) von Fachleuten durch- geführt werden.

 

 

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