Übersicht einiger Prüfpflichten
Achtung! Prüfintervalle können durch behördliche Bescheide abgeändert werden.
Elektrobefund
Elektrische Anlagen müssen wiederkehrend nach der ÖVE-E 8001 überprüft werden lassen. Die Zeitabstände der wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen betragen längstens 5 Jahre. In Versicherungen, Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist, längstens 10 Jahre.
Gasbefund
Gasgeräte mit mehr als 30 kW müssen jährlich geprüft werden lassen (Arbeitnehmerschutz). Die Überprüfung beinhaltet die Funktion des Gerätes sowie die Dichtheitsüberprüfung der Leitungen.
Für Gasanlagen ist, wenn es gesetzliche Bestimmungen bzw. behördliche Bescheide nicht anderes vorsehen, ein Prüfungsintervall innerhalb von 12 Jahren vorgesehen.
Bei Gasgeräten hat die Wartung in dem vom Hersteller angegebenen Intervallen zu erfolgen, andernfalls wird mit einem Wartungsintervall
von 2 Jahren zu rechnen sein.
Feuerlöscher und Brandmeldeanlage
Die Prüfung der Löschgeräte hat alle 2 Jahre, die Prüfung einer Brandmeldeanlagen einmal jährlich
zu erfolgen.
Klima- und Lüftungsanlagen
Klima- oder Lüftungsanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung muss monatlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden (außer bei selbstprüfenden Anlagen). Diese ist zu dokumentieren und muss mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. Eine komplette Prüfung der Anlage muss einmal jährlich(längstens 15 Monate nach der letzten Prüfung) von Fachleuten durch- geführt werden.
Fehler und Irrtümer vorbehalten!